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Wir sind Vertragspartner aller Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Dadurch sind wir zur Direktabrechung zugelassen.

Ihre verordnete Krankenbeförderung rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft ab.

 

Da alle ambulanten Fahrten von Ihrem Versicherungsträger genemigt werden müssen, ist im Vorfeld eine Beantragung nötig. Gerne stehen wir Ihnen dabei beratend zur Seite.

Sollten Sie fragen zur Abrechung Ihrer Fahrtkosten haben, rufen Sie uns an.